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Die Behörde ermittelte in ihrer mit Gründen versehenen Stellungnahme Verbraucherrisiken für Paprikas, Kopfsalate, Kraussalate/Breitblättrige Endivien, Spinat, Mangold und Chicorée. Die Mitgliedstaaten wurden konsultiert und aufgefordert, potenzielle alternative gute Agrarpraktiken (GAP) zu melden, die kein unannehmbares Risiko für die Verbraucher darstellen würden. Die Mitgliedstaaten ermittelten für alle betroffenen Erzeugnisse alternative GAP. Die Behörde empfahl daher, die RHG für diese Erzeugnisse zu senken. Für diese Erzeugnisse sollten die RHG auf den von der Behörde ermittelten Wert festgesetzt werden.
Die Behörde äußerte in ihrer mit Gründen versehenen Stellungnahme Bedenken hinsichtlich der Aufnahme durch die Verbraucher in Bezug auf Äpfel, Birnen,…
In Bezug auf Erdbeeren, Tomaten, Schlangengurken, Zucchini, Feldsalate, Kopfsalate, Kerbel und Petersilie stellte die Behörde unannehmbare Risiken durch die…
In Bezug auf Paprika stellte die Behörde unannehmbare Risiken für die Verbraucher durch die geltenden RHG fest. Die Mitgliedstaaten wurden konsultiert und…
Die Behörde ermittelte in ihrer mit Gründen versehenen Stellungnahme unannehmbare Risiken in Bezug auf geltenden RHG für Orangen, Grapefruits, Mandarinen,…
Für Fenamidon legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG vor.…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) legte gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.