Erwägungsgrund 2 32022R0148
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat am 22. Dezember 2021 die Resolution 2615 (2021) angenommen. Mit dieser Resolution wird insbesondere eine neue Ausnahme von den restriktiven Maßnahmen eingeführt, die für humanitäre Hilfe und andere Tätigkeiten zur Deckung der Grundbedürfnisse der Menschen in Afghanistan gilt.