Erwägungsgrund 3 32022R0148
Am 3. Februar 2022 nahm der Rat den Beschluss (GASP) 2022/153 an, der den Beschluss 2011/486/GASP im Einklang mit der Resolution 2615 (2021) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen ändert.
Am 3. Februar 2022 nahm der Rat den Beschluss (GASP) 2022/153 an, der den Beschluss 2011/486/GASP im Einklang mit der Resolution 2615 (2021) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen ändert.