Erwägungsgrund 1 32022R1903VERORDNUNG (EU) 2022/1903 DES RATES vom 6. Oktober 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/263 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die Anerkennung der nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk und die Entsendung russischer Streitkräfte in diese Gebiete
Mit der Verordnung (EU) 2022/263 des Rates werden die im Beschluss (GASP) 2022/266 vorgesehenen restriktiven Maßnahmen umgesetzt.
Erwägungsgrund 1 32022R0330VERORDNUNG (EU) 2022/330 DES RATES vom 25. Februar 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Mit der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates werden die im Beschluss 2014/145/GASP vorgesehenen restriktiven Maßnahmen umgesetzt.
Erwägungsgrund 1 32022R1273VERORDNUNG (EU) 2022/1273 DES RATES vom 21. Juli 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Mit der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates werden die im Beschluss 2014/145/GASP vorgesehenen restriktiven Maßnahmen umgesetzt.
Erwägungsgrund 1 32022R2475VERORDNUNG (EU) 2022/2475 DES RATES vom 16. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Mit der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates werden die im Beschluss 2014/145/GASP vorgesehenen restriktiven Maßnahmen umgesetzt.
Erwägungsgrund 1 32022R0880VERORDNUNG (EU) 2022/880 DES RATES vom 3. Juni 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Mit der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates werden die im Beschluss 2014/145/GASP vorgesehenen restriktiven Maßnahmen umgesetzt.
Erwägungsgrund 1 32023R1215VERORDNUNG (EU) 2023/1215 DES RATES vom 23. Juni 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Mit der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates werden die im Beschluss 2014/145/GASP vorgesehenen restriktiven Maßnahmen umgesetzt.