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Da diese Verordnung in bestimmten Fällen die Einzelzulassung von Recyclingverfahren vorsieht, sollte dafür ein Verfahren festgelegt werden. Dieses Verfahren sollte dem in der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 festgelegten Verfahren für die Zulassung eines neuen Stoffes ähneln und nach Bedarf für die Einzelzulassung von Recyclingverfahren angepasst werden. Insbesondere weil die Vorbereitung eines Zulassungsantrags vom Antragsteller umfassende Kenntnisse in Bezug auf das betreffende Recyclingverfahren verlangt und vermieden werden soll, dass mehrere Anträge für ein und dasselbe Recyclingverfahren gestellt werden, sollte festgelegt werden, dass nur der Unternehmer, der das Recyclingverfahren entwickelt hat, und nicht jeder Recycler, der es anwendet, eine Zulassung beantragen kann. Da zugelassene Recyclingverfahren im Laufe ihres Lebenszyklus kleineren und größeren technischen und administrativen Änderungen unterworfen sein können, sollte diese Verordnung außerdem für eine klare Regelung der Verfahren für Änderungen an zugelassenen Recyclingverfahren sorgen.
Unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Behörde, der einschlägigen Bestimmungen des Unionsrechts und anderer legitimer Faktoren, die für den betreffenden…
Um die Zulassung für ein einzelnes Recyclingverfahren zu erhalten, stellt die natürliche oder juristische Person, die das Dekontaminierungsverfahren des…
Hängt bei Recyclingverfahren, bei denen eine bestimmte Recyclingtechnologie zum Einsatz kommt, die Erreichung einer ausreichenden Dekontaminierung von der…
Materialien und Gegenstände aus recyceltem Kunststoff werden derzeit gemäß den nationalen Vorschriften in Verkehr gebracht. Daher sollten Bestimmungen…
Die Erfahrung mit der Bewertung von Verfahren im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 282/2008 hat gezeigt, dass wissenschaftliche Kriterien und Erkenntnisse in Bezug…
Basierend auf den von der Behörde durchgeführten Bewertungen der gemäß der Verordnung (EG) Nr. 282/2008 eingereichten Zulassungsanträge können das mechanische…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.