Erwägungsgrund 17 32022R1616
Um für Transparenz zu sorgen und die Qualitätskontrolle und Rückverfolgbarkeit zu ermöglichen, sollte ein öffentliches Register mit Informationen über Recycler, Recyclinganlagen und -verfahren eingerichtet werden, und die Registrierung in diesem Register sollte eine Voraussetzung für das Inverkehrbringen von Materialien und Gegenständen aus recyceltem Kunststoff sein.