Erwägungsgrund 2 32022R0175
Anhang IX Kapitel E der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 enthält die Vorschriften für die Einfuhr von Schafen und Ziegen in die Union. Gemäß diesen Bestimmungen ist bei solchen Einfuhren eine Tiergesundheitsbescheinigung mitzuführen, in der unter anderem bestätigt wird, dass die in die Union eingeführten zur Zucht bestimmten Schafe und Ziegen aus einem Haltungsbetrieb mit vernachlässigbarem oder kontrolliertem Risiko klassischer Scrapie stammen oder, wenn es sich um Schafe handelt, Tiere des Prionprotein-Genotyps ARR/ARR sind, was Resistenz gegenüber klassischer Scrapie verleiht.