Erwägungsgrund 8 32022R0175
In Anbetracht der Bedeutung des Handels mit zur Zucht bestimmten Schafen und Ziegen aus Großbritannien für den nordirischen Zuchtsektor ist es wichtig, dass die mit der vorliegenden Verordnung an der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 vorzunehmenden Änderungen so bald wie möglich wirksam werden.