Erwägungsgrund 1 32022R1848
Der Rat hat am 23. Juni 2014 den Beschluss 2014/386/GASP und die Verordnung (EU) Nr. 692/2014 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion angenommen.
Der Rat hat am 23. Juni 2014 den Beschluss 2014/386/GASP und die Verordnung (EU) Nr. 692/2014 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion angenommen.