Gesetze
Gesetz wird geladen …
Gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 sind Ascorbinsäure (E 300), Natriumascorbat (E 301) und Calciumascorbat (E 302) (im Folgenden „Lebensmittelzusatzstoffe“) derzeit unter anderem in der Kategorie 09.1.1 — „Fisch, nicht verarbeitet“ — und der Kategorie 09.2 — „Fisch und Fischereiprodukte, einschließlich Weich- und Krebstieren, verarbeitet“ — mit der Mengenangabe quantum satis als Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen. Der Wissenschaftliche Ausschuss „Lebensmittel“ hielt ihre Verwendung als Antioxidationsmittel für akzeptabel. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) bestätigte in ihrem wissenschaftlichen Gutachten zur Neubewertung der Sicherheit der Lebensmittelzusatzstoffe , dass ihre Verwendung als Lebensmittelzusatzstoffe für die gemeldeten Verwendungszwecke und bei den gemeldeten Verwendungsmengen unbedenklich ist und dass keine numerische akzeptierbare Tagesdosis festgelegt werden muss. Eine derartige Schlussfolgerung bedeutet, dass der Stoff ein sehr geringes Sicherheitsrisiko darstellt, verlässliche Informationen sowohl zur Exposition als auch zur Toxizität vorliegen und dass schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen in Verwendungsmengen, die bei Tieren kein ernährungsphysiologisches Ungleichgewicht auslösen, wenig wahrscheinlich sind. Derzeit ist für diese Lebensmittelzusatzstoffe keine numerische Höchstmenge festgelegt und sie sind gemäß der guten Herstellungspraxis nur in der Menge zu verwenden, die erforderlich ist, um die gewünschte Wirkung zu erzielen, und unter der Voraussetzung, dass die Verbraucher nicht irregeführt werden.
Gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 sind Natriumcarbonate (E 500) und Kaliumcarbonate (E 501) ohne Höchstmengenbegrenzung (quantum satis) zur…
Anhang II Teil E der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 wird wie folgt geändert: i) In der Lebensmittelkategorie 09.1.1 — „Fisch, nicht verarbeitet“ — werden…
Gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 sind Ascorbinsäure (E 300) und Citronensäure (E 330) derzeit zur Verwendung als Zusatzstoffe in einer Vielzahl…
Am 6. Mai 2015 veröffentlichte die Behörde ein wissenschaftliches Gutachten, in dem sie unter anderem die Sicherheit von Ascorbinsäure (E 300) als…
Gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 ist die Verwendung von Calciumascorbat (E 302) bereits zugelassen für „nur abgepacktes, gekühltes, nicht…
Calciumascorbat (E 302) und Natriumalginat (E 401) zählen zu der Gruppe von Zusatzstoffen, für die keine annehmbare tägliche Aufnahme festgelegt ist . Daraus…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.