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Am 6. Mai 2015 veröffentlichte die Behörde ein wissenschaftliches Gutachten, in dem sie unter anderem die Sicherheit von Ascorbinsäure (E 300) als Lebensmittelzusatzstoff neu bewertete. Die Behörde kam zu dem Schluss, dass Ascorbinsäure (E 300) als Lebensmittelzusatzstoff für die berichteten Verwendungen und Verwendungsmengen unbedenklich ist und dass keine numerische akzeptierbare tägliche Aufnahmemenge (acceptable daily intake, im Folgenden „ADI“) für Ascorbinsäure und ihre Salze festgelegt werden muss. Eine derartige Schlussfolgerung bedeutet, dass der Stoff ein sehr geringes Sicherheitsrisiko darstellt, ausreichende Informationen sowohl zur Exposition als auch zur Toxizität vorliegen und dass schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen in Verwendungsmengen, die bei Tieren kein ernährungsphysiologisches Ungleichgewicht auslösen, wenig wahrscheinlich sind.
Im Jahr 2015 wurde die Sicherheit von Polysorbaten (E 432-436), die als Lebensmittelzusatzstoffe verwendet werden, von der Behörde neu bewertet. Die Behörde kam…
Am 14. März 2017 veröffentlichte die Behörde ein wissenschaftliches Gutachten zur Neubewertung der Sicherheit von Sojabohnen-Polyose (E 426) als…
Am 30. Juni 2015 gab die Behörde eine wissenschaftliche Stellungnahme zur Neubewertung von Sorbinsäure (E 200), Kaliumsorbat (E 202) und Calciumsorbat (E 203)…
Am 30. Juni 2015 veröffentlichte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) ein wissenschaftliches Gutachten zur…
Am 24. März 2017 gab die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) ein wissenschaftliches Gutachten zur Neubewertung von…
Am 5. Mai 2015 gab die Behörde eine wissenschaftliche Stellungnahme zur Neubewertung von Dodecylgallat (E 312) als Lebensmittelzusatzstoff ab. Darin heißt es,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.