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Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 sollte jeder Mitgliedstaat im beratenden Ausschuss vertreten sein und über die Zusammensetzung seiner Delegation entscheiden. Diese Delegation kann unter anderem Sachverständige der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten umfassen, die über das einschlägige Fachwissen für eine bestimmte Frage verfügen, die dem beratenden Ausschuss vorgelegt wird.
jeweils einem Vertreter der zuständigen Behörde jedes betroffenen Mitgliedstaats und
Der Beratungsausschuss besteht aus je einem Vertreter jedes Mitgliedstaats und einem Vertreter der Kommission sowie aus je einem Stellvertreter.…
Jeder Mitgliedstaat entscheidet über die Zusammensetzung des Begleitausschusses und sorgt für eine ausgewogene Vertretung der zuständigen Behörden und…
Der Ausschuss wird von der Kommission zu allen Angelegenheiten konsultiert, für die die Konsultation von Experten des jeweiligen Sektors gemäß der Verordnung…
Der Beratende Ausschuss setzt sich aus Vertretern der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zusammen. Jeder Mitgliedstaat bestimmt einen oder zwei Vertreter,…
Die Mitgliedstaaten benennen die für die Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften dieser Verordnung zuständige(n) Behörde(n) (nachstehend „zuständige Behörde“…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.