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Der Beratende Ausschuss setzt sich zusammen aus Kommen die zuständigen Behörden überein, so kann die Zahl der Personen nach den Nummern 2 und 3 auf zwei Vertreter oder unabhängige Personen für jede zuständige Behörde der betroffenen Mitgliedstaaten erhöht werden.
einem Vorsitzenden,
jeweils einem Vertreter der zuständigen Behörde jedes betroffenen Mitgliedstaats und
einer unabhängigen Person, die von jeder zuständigen Behörde der betroffenen Mitgliedstaaten aus der in Artikel 9 genannten Liste ausgewählt wird. Kommen die…
Der Beratende Fachausschuss setzt sich zusammen aus Die Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten wählen je einen Vertreter in den Beratenden Fachausschuss.…
Der Beratende Ausschuss besteht aus sechs Mitgliedern je Mitgliedstaat, und zwar zwei Regierungsvertretern, zwei Vertretern der Arbeitnehmerverbände und zwei…
Bei der Wahrnehmung der in Artikel 16 Absatz 2, Artikel 17 Absatz 2, Artikel 19 Absatz 1 und Artikel 20 Absatz 2 vorgesehenen Aufgaben wird die Kommission von…
Der Beratende Ausschuss setzt sich aus Vertretern der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zusammen. Jeder Mitgliedstaat bestimmt einen oder zwei Vertreter,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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