Erwägungsgrund 1 32022R2037
Die Verordnung (EU) 2019/833 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde erlassen, um die aktuellsten Vorschriften für Bestandserhaltungs- und Kontrollmaßnahmen im Regelungsbereich der Organisation für die Fischerei im Nordwestatlantik (NAFO) in Unionsrecht umzusetzen. Jene Verordnung wurde anschließend durch die Verordnung (EU) 2021/1231 des Europäischen Parlaments und des Rates geändert, um die NAFO-Maßnahmen, die auf den Jahrestagungen 2019 und 2020 angenommen wurden, in Unionsrecht umzusetzen.