Erwägungsgrund 3 32022R2037
Die NAFO-Beschlüsse sind an die NAFO-Vertragsparteien gerichtet, enthalten aber auch Verpflichtungen für die Wirtschaftsbeteiligten. Seit ihrem Inkrafttreten am 2. Dezember 2021 sind die Bestandserhaltungs- und Kontrollmaßnahmen der NAFO (Conservation and Enforcement Measures — CEM) für alle NAFO-Vertragsparteien verbindlich. Daher sind sie in das Unionsrecht aufzunehmen, soweit sie nicht bereits im Unionsrecht vorgesehen sind.