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Mit dem Beschluss 2005/75/EG des Rates genehmigte die Europäische Gemeinschaft ihren Beitritt zum Übereinkommen über die Erhaltung und Bewirtschaftung weit wandernder Fischbestände im westlichen und mittleren Pazifik (im Folgenden „Übereinkommen“), mit dem die Fischereikommission für den westlichen und mittleren Pazifik (WCPFC) eingerichtet wurde.
Mit dem Beschluss 2005/75/EG des Rates trat die Union dem Übereinkommen über die Erhaltung und Bewirtschaftung weit wandernder Fischbestände im westlichen und…
Gemäß dem Beschluss 2005/75/EG ist die Gemeinschaft mit Wirkung vom 25. Januar 2005 Vertragspartei des Übereinkommens über die Erhaltung und Bewirtschaftung…
Der Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zum Übereinkommen über die Erhaltung und Bewirtschaftung weit wandernder Fischbestände im westlichen und mittleren…
Das WCPFC-Übereinkommen setzt einen Rahmen für die regionale Zusammenarbeit zur Gewährleistung einer langfristigen Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der…
Mit dem Beschluss (EU) 2022/314 des Rates trat die Union dem Übereinkommen über die Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischereiressourcen der Hohen See im…
„WCPFC-Übereinkommensbereich“ (Western and Central Pacific Fisheries Commission, Fischereikommission für den westlichen und mittleren Pazifik) ist das…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.