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Die WCPFC ist befugt, rechtsverbindliche Beschlüsse (im Folgenden „Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen“ bzw. „EBM“) zur Erhaltung der Fischereiressourcen in ihrem Zuständigkeitsbereich zu erlassen. Diese Beschlüsse sind vor allem an die Vertragsparteien des Übereinkommens gerichtet, enthalten aber auch Verpflichtungen für die Betreiber (z. B. Kapitäne von Fischereifahrzeugen).
Die Organisation für die Fischerei im Nordwestatlantik (North Atlantic Fisheries Organisation, NAFO) ist befugt, rechtsverbindliche Beschlüsse zur Erhaltung der…
Die SPRFMO ist befugt, für die Fischereien in ihrem Zuständigkeitsbereich Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen zu erlassen, die für die Vertragsparteien…
Die WCPFC legt Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen fest, die die langfristige Nachhaltigkeit weit wandernder Fischbestände im WCPF-Übereinkommensbereich…
Die Fischereikommission für den westlichen und mittleren Pazifik (im Folgenden „WCPFC“) hat auf ihrer 13. Jahrestagung die bestehenden Erhaltungs- und…
Die Fischereikommission für den westlichen und mittleren Pazifik (im Folgenden „WCPFC“) hat auf ihrer 12. Jahrestagung die bestehenden Erhaltungs- und…
Die Gemeinschaft ist befugt, Maßnahmen zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischereiressourcen zu erlassen und Vereinbarungen mit Drittländern oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.