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Die IOTC verabschiedet jährliche Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen (EBM) im Wege von Entschließungen, die für Vertragsparteien und kooperierende Nichtvertragsparteien der IOTC, auch für die Union, verbindlich sind. Mit dieser Verordnung werden die zwischen 2000 und 2021 angenommenen Entschließungen der IOTC umgesetzt, mit Ausnahme von Maßnahmen, die bereits Teil des Unionsrechts sind.
Die NAFO-Beschlüsse sind an die NAFO-Vertragsparteien gerichtet, enthalten aber auch Verpflichtungen für die Wirtschaftsbeteiligten. Seit ihrem Inkrafttreten am…
Diese Maßnahmen sind an die NAFO-Vertragsparteien gerichtet und enthalten auch Verpflichtungen für Wirtschaftsbeteiligte. Seit ihrem Inkrafttreten am 1.…
Damit die Mitgliedstaaten über ausreichend Zeit verfügen, um bei der Kommission in dem Fall, dass nach dem 1. Januar 2021 neue Regelungen oder Programme mit…
Um im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen der Verordnung (EU) 2021/695 die Kontinuität der Tätigkeiten des EIT und der KIC sicherzustellen, sollte diese…
Gemäß Artikel 22 des Durchführungsbeschlusses der Kommission C(2021) 2502 final werden Transaktionen im Zusammenhang mit der Mittelaufnahme, dem…
Die vor dem 1. Januar 2021 angenommenen Durchführungsmaßnahmen gemäß den Verordnungen (EG) Nr. 808/2004, (EG) Nr. 452/2008 und (EG) Nr. 1338/2008 gelten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.