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Am 19. Juli 2021 wurde die Verordnung (EU) 2020/1706 mit der Verordnung (EU) 2021/1203 des Rates geändert, indem unter anderem neue, bis zum 31. Oktober 2022 geltende autonome Zollkontingente aufgenommen wurden, und zwar infolge des Auslaufens der bilateralen Protokolle mit der Republik Island und mit dem Königreich Norwegen, in denen Kontingente für bestimmte Fische und Fischereierzeugnisse vorgesehen waren.
Mit der Verordnung (EU) 2020/1706 des Rates wurden autonome Zollkontingente der Union für bestimmte Fischereierzeugnisse im Zeitraum 2021-2023 eröffnet und…
Mit der Verordnung (EU) 2020/1706 des Rates werden autonome Zollkontingente der Union für bestimmte Fischereierzeugnisse im Zeitraum vom 2021-2023 eröffnet und…
Mit der Verordnung (EU) 2020/1706 des Rates werden autonome Zollkontingente der Union für bestimmte Fischereierzeugnisse im Zeitraum 2021-2023 eröffnet und…
Hinzu kommt, dass die Zusatzprotokolle mit Island und Norwegen , in denen Kontingente für bestimmte Fische und Fischereierzeugnisse vorgesehen sind, am 30.…
Die Verhandlungen über die neuen Zusatzprotokolle mit der Republik Island und dem Königreich Norwegen zur Festlegung von Zollkontingenten für bestimmte Fische…
Um eine Unterbrechung der Anwendung der Kontingentsregelung zu vermeiden und die in der Mitteilung der Kommission vom 13. Dezember 2011 zu den autonomen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.