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Mit der Verordnung (EU) 2020/1706 des Rates wurden autonome Zollkontingente der Union für bestimmte Fischereierzeugnisse im Zeitraum 2021-2023 eröffnet und verwaltet. Da die Geltungsdauer dieser Verordnung am 31. Dezember 2023 abläuft, sollte eine neue Verordnung erlassen werden, die Zollkontingente im Zeitraum 2024-2026 vorsieht.
Mit der Verordnung (EU) 2020/1706 des Rates werden autonome Zollkontingente der Union für bestimmte Fischereierzeugnisse im Zeitraum vom 2021-2023 eröffnet und…
Mit der Verordnung (EU) 2020/1706 des Rates werden autonome Zollkontingente der Union für bestimmte Fischereierzeugnisse im Zeitraum 2021-2023 eröffnet und…
Am 19. Juli 2021 wurde die Verordnung (EU) 2020/1706 mit der Verordnung (EU) 2021/1203 des Rates geändert, indem unter anderem neue, bis zum 31. Oktober 2022…
Mit der Verordnung (EU) Nr. 1412/2013 des Rates wurden autonome Unionszollkontingente für die Einfuhr bestimmter Fischereierzeugnisse auf die Kanarischen Inseln…
Um eine angemessene Versorgung der Verarbeitungsindustrie in der Gemeinschaft mit bestimmten Fischereierzeugnissen sicherzustellen, wurden in der Verordnung…
Daher müssen neue Zollkontingente festgelegt werden, die bis zum Ende der Geltungsdauer der Verordnung (EU) 2020/1706 gelten.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.