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Die Mitgliedstaaten sollten dem Koordinator für digitale Dienste und jeder anderen im Rahmen dieser Verordnung benannten zuständigen Behörde ausreichende Befugnisse und Mittel zuweisen, um die Wirksamkeit der Untersuchungen und Durchsetzung im Einklang mit den ihnen übertragenen Aufgaben sicherzustellen. Dies beinhaltet die Befugnis der zuständigen Behörden, im Einklang mit dem nationalen Recht einstweilige Maßnahmen zu ergreifen, wenn die Gefahr eines ernsthaften Schadens besteht. Diese einstweiligen Maßnahmen, die Anordnungen zur Beendigung oder Behebung einer bestimmten mutmaßlichen Zuwiderhandlung umfassen können, sollten nicht über das hinausgehen, was notwendig ist, um sicherzustellen, dass ein ernsthafter Schaden bis zur endgültigen Entscheidung verhindert wird. Insbesondere sollte der Koordinator für digitale Dienste Informationen, die sich in seinem Gebiet befinden, ermitteln und einholen können, auch im Rahmen gemeinsamer Untersuchungen, wobei der Tatsache angemessen Rechnung zu tragen ist, dass Aufsichts- und Durchsetzungsmaßnahmen in Bezug auf Anbieter, die der rechtlichen Zuständigkeit eines anderes Mitgliedstaats oder der Kommission unterliegen, vom Koordinator für digitale Dienste dieses anderen Mitgliedstaats, gegebenenfalls im Einklang mit den Verfahren für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, oder gegebenenfalls von der Kommission beschlossen werden sollten.
die Befugnis, einstweilige Maßnahmen zur Vermeidung der Gefahr eines schwerwiegenden Schadens zu ergreifen oder die zuständigen nationalen Justizbehörden in…
Die Mitgliedstaaten benennen eine der zuständigen Behörden als ihren Koordinator für digitale Dienste. Der Koordinator für digitale Dienste ist für alle Fragen…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass ihre Koordinatoren für digitale Dienste ihre Aufgaben im Rahmen dieser Verordnung unparteiisch, transparent und zeitnah…
Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass die Koordinatoren für digitale Dienste wirksame und verhältnismäßige Maßnahmen treffen können, um bestimmten…
Angesichts der grenzüberschreitenden Natur der relevanten Dienste und des breiten Spektrums der mit dieser Verordnung eingeführten Pflichten sollte eine mit der…
Die Mitgliedstaaten sollten in ihrem nationalen Recht die Bedingungen und Grenzen der Ausübung der Untersuchungs- und Durchsetzungsbefugnisse ihrer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.