Erwägungsgrund 3 32022R0212
Der Rat erließ am 24. Juni 2021 den Beschluss (GASP) 2021/1031, mit dem weitere gezielte wirtschaftliche restriktive Maßnahmen eingeführt wurden, und die Verordnung (EU) 2021/1030, mit der die Verordnung (EG) Nr. 765/2006 geändert wurde. Im Beschluss (GASP) 2021/1031 und in der Verordnung (EU) 2021/1030 sind spezifische sektorale Beschränkungen festgelegt.