Erwägungsgrund 4 32022R0212
Am 17. Februar 2022 nahm der Rat den Beschluss (GASP) 2022/218 an, mit dem bestimmte Änderungen eingeführt wurden, um die Wirksamkeit und die einheitliche Anwendung der Maßnahmen zu gewährleisten. Diese Änderungen müssen in der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 berücksichtigt werden, damit die Maßnahmen in der gesamten Union ordnungsgemäß und einheitlich umgesetzt werden können.