Gesetze
Gesetz wird geladen …
Alle Umladungen von IOTC-Arten erfolgen in Häfen, die gemäß Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 bezeichnet wurden, oder in Häfen, die zu diesem Zweck von einer Partei bezeichnet und öffentlich bekannt gemacht und dem IOTC-Sekretariat mitgeteilt wurden.
Alle Umladungen im Übereinkommensbereich, die unter das Übereinkommen fallende weit wandernde Arten betreffen, müssen in einem Hafen erfolgen und werden gemäß…
Alle Umladungen von IATTC-Arten im Bereich des Antigua-Übereinkommens erfolgen im Hafen.
Mit Ausnahme der Umladungen durch große pelagische Langleinenfänger gemäß den Artikeln 53 bis 60 erfolgen alle Umladungen in bezeichneten Häfen.
Gemeinschaftsschiffe, die im SEAFO-Übereinkommensgebiet unter das SEAFO-Übereinkommen fallende Arten fangen, nehmen Umladungen in einem Hafen einer…
Umladungen in Häfen 1. Gemeinschaftsschiffe, die im SEAFO-Übereinkommensbereich unter das SEAFO-Übereinkommen fallende Arten fangen, nehmen Umladungen in einem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.