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Fischereifahrzeuge der Union führen Fischereilogbücher gemäß dieser Verordnung. Die Originalaufzeichnungen in den Fischereilogbüchern werden mindestens 12 Monate lang an Bord des Fischereifahrzeugs aufbewahrt.
Fischereifahrzeuge der Union führen von der zuständigen Behörde des Flaggenmitgliedstaats ausgestellte gültige Dokumente an Bord mit, die Folgendes umfassen:
Lizenz, Fangerlaubnis oder Fanggenehmigung sowie an die Lizenz, die Fangerlaubnis oder die Fanggenehmigung geknüpfte Bedingungen;
Name des Schiffes;
Hafen, in dem das Schiff registriert ist, und Registriernummer(n);
Internationales Rufzeichen;
Name und Anschrift des Eigners (der Eigner) und, soweit zutreffend, des Charterers;
Länge über alles und
Leistung des Motors in kW/PS, falls zutreffend.
Die Mitgliedstaaten überprüfen die Gültigkeit der Dokumente, die an Bord von Fischereifahrzeugen mitzuführen sind, regelmäßig und mindestens einmal jährlich.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass alle an Bord mitgeführten Dokumente und alle weiteren Änderungen dieser Dokumente von der zuständigen Behörde ausgestellt und bescheinigt werden und dass Fischereifahrzeuge so gekennzeichnet sind, dass sie leicht anhand allgemein anerkannter internationaler Normen, wie der FAO-Standardspezifikation für die Kennzeichnung und Identifizierung von Fischereifahrzeugen, identifiziert werden können.
Zusätzlich zu den Anforderungen gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 404/2011 müssen Fischereifahrzeuge der Union an Bord Dokumente…
Kein Fischereifahrzeug darf im Regelungsbereich tätig sein, ohne gültige Dokumente an Bord mitzuführen, die von der zuständigen Behörde des…
eine Anforderung, dass das Fischereifahrzeug der Union die gemäß diesem Absatz erteilte Genehmigung oder eine beglaubigte Kopie derselben an Bord mitführt, und…
Die fangberechtigten Schiffe haben gültige Schiffsdokumente und gültige Genehmigungen für den Fischfang und/oder Umladungen immer an Bord.
Der Kontrollbeamte ist berechtigt, den gesamten Fang zu untersuchen und zu messen sowie die Motorenstärke zu überprüfen. Er ist berechtigt, das Schiffstagebuch,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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