Erwägungsgrund 4 32022R2056
Die WCPFC ist befugt, rechtsverbindliche Beschlüsse (im Folgenden „Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen“ bzw. „EBM“) zur Erhaltung der Fischereiressourcen in ihrem Zuständigkeitsbereich zu erlassen. Diese Beschlüsse sind vor allem an die Vertragsparteien des Übereinkommens gerichtet, enthalten aber auch Verpflichtungen für die Betreiber (z. B. Kapitäne von Fischereifahrzeugen).