Erwägungsgrund 9 32024R2594
Die NEAFC-Regelung ist eine Empfehlung, mit der Kontroll- und Durchsetzungsmaßnahmen für die in den Gewässern des Übereinkommensgebiets außerhalb der Gewässer unter der Fischereihoheit der Vertragsparteien (im Folgenden „Regelungsbereich“) tätigen Schiffe unter der Flagge einer Vertragspartei, Regelungen für Inspektions- und Überwachungsverfahren auf See im Regelungsbereich sowie Verfahren für den Fall eines Verstoßes festgelegt werden, die von den Vertragsparteien durchgeführt werden müssen. Sie enthält bestimmte Kontrollmaßnahmen, die für das Übereinkommensgebiet gelten, das Gewässer unter der Gerichtsbarkeit der Vertragsparteien umfasst, wie z. B. Anforderungen für die Kennzeichnung von Gefrierfisch. Die NEAFC-Regelung sieht auch eine Hafenstaatkontrollregelung für Fischereifahrzeuge der Vertragsparteien vor, die Fischereiressourcen aus dem Übereinkommensgebiet an Bord mitführen und beabsichtigen, Häfen einer anderen Vertragspartei anzulaufen. Nach dieser Regelung ist eine Anmeldung des Betreibers vor dem Anlaufen eines Hafens erforderlich, die von der Flaggenvertragspartei zu überprüfen ist, bevor der Hafenstaat die Genehmigung zur Anlandung, Umladung oder Nutzung anderer Hafendienste erteilt.