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Mit dem Beschluss (GASP) 2022/2369 wird das bestehende Verbot des Handels mit und der Vermittlung von russischem Rohöl und russischen Erdölerzeugnissen präzisiert und die Ausnahme von der Preisobergrenze, wenn solche Waren zu oder unterhalb der Preisobergrenze gehandelt werden, ausgeweitet.
Ferner ist es angezeigt, weitere Maßnahmen einzuführen. Insbesondere ist es angezeigt, das bestehende Verbot des Handels mit und der Vermittlung von russischem…
Am 3. Dezember 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/2369 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP angenommen. Mit dem Beschluss (GASP) 2022/2369 wird…
Der Beschluss (GASP) 2022/884 enthält auch ein Verbot, Rohöl und bestimmte Erdölerzeugnisse, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt…
Am 3. Dezember 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/2369 angenommen, mit dem die Preisobergrenze für Rohöl eingeführt wurde, wonach gilt, dass Rohöl aus…
Der Rat hat am 3. Dezember 2022 den Beschluss (GASP) 2022/2369 angenommen, mit dem die Preisobergrenze für Rohöl eingeführt wurde, wonach gilt, dass Rohöl aus…
Am 4. Februar 2023 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2023/252 angenommen. Mit diesem Beschluss werden zwei zusätzliche Preisobergrenzen in Form eines Preises je…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.