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Die Single-Window-Umgebung der EU für den Zoll sollte an andere bestehende oder künftige zollbezogene Systeme, etwa die zentrale Zollabwicklung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 952/2013, angepasst und mit diesen so interoperabel wie möglich gemacht werden. Zwischen dem durch die Verordnung (EU) 2019/1239 des Europäischen Parlaments und des Rates geschaffenen europäischen Umfeld zentraler Meldeportale für den Seeverkehr und der Single-Window-Umgebung der EU für den Zoll sollten dort, wo es möglich ist, Synergieeffekte angestrebt werden.
Mit dieser Verordnung wird eine Single-Window-Umgebung der Europäischen Union für den Zoll (im Folgenden „Single-Window-Umgebung der EU für den Zoll“)…
Die nationalen Single-Window-Umgebungen für den Zoll können als Plattform genutzt werden, um gemäß Artikel 47 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013…
Die Single-Window-Umgebung der EU für den Zoll und ihre Komponenten werden im Einklang mit den Rechtsvorschriften der Union über den Schutz personenbezogener…
Damit das Ziel einer vollständig digitalen Umgebung und einer effizienten Warenabfertigung für alle am internationalen Handel beteiligten Parteien verwirklicht…
Da mit dieser Verordnung ein Mechanismus für die Zollbehörden eingeführt wird, um Formalitäten durchzusetzen, die sich auf die Warenabfertigung auswirken, ist…
Im Einklang mit der Entscheidung Nr. 70/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates bemühen sich die Mitgliedstaaten und die Kommission darum, einen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.