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Die Lage der Ukraine erfordert einen schrittweisen Ansatz, bei dem ein Instrument, dessen Schwerpunkt auf Makrofinanzstabilität sowie auf Soforthilfe und Instandsetzung liegt, durch kontinuierliche Unterstützung im Rahmen des mit der Verordnung (EU) 2021/947 des Europäischen Parlaments und des Rates geschaffenen Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit — Europa in der Welt und die humanitären Hilfsmaßnahmen im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1257/96 des Rates ergänzt werden sollte.
Die Ukraine wird weiteren Beistand benötigen, um das Funktionieren des Staates aufrechtzuerhalten. Es wird erwartet, dass die Union, gemeinsam mit anderen…
Die Dringlichkeit der Unterstützung hängt damit zusammen, dass die Ukraine über die Mittel hinaus, die von internationalen Finanzinstitutionen und anderen,…
Um die allgemeine Zielsetzung des Instruments zu erreichen, sollte dieser Beistand dazu dienen, die Makrofinanzstabilität in der Ukraine zu fördern und die…
Die Makrofinanzhilfe der Union dürfte mit Budgethilfen im Rahmen des mit der Verordnung (EU) 2021/947 des Europäischen Parlaments und des Rates geschaffenen…
Es ist zu erwarten, dass die Makrofinanzhilfe der Union mit der Durchführung von Budgethilfen im Rahmen des mit der Verordnung (EU) 2021/947 des Europäischen…
Das allgemeine Ziel des Instruments besteht darin, zur Schließung der Finanzierungslücke der Ukraine im Jahr 2023 beizutragen, insbesondere, indem zu äußerst…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.