Gesetze
Gesetz wird geladen …
Freiwillige Beiträge von den Mitgliedstaaten sollten unwiderruflich, nicht an Auflagen geknüpft und unmittelbar abrufbar sein. Zu diesem Zweck sollten die Mitgliedstaaten mit der Kommission eine Beitragsvereinbarung im Sinne von Artikel 22 Absatz 2 der Haushaltsordnung schließen. Diese Vereinbarung sollte den Beitrag zum Zinszuschuss abdecken und darüber hinaus, falls der Mitgliedstaat dies wünscht, auch zusätzliche Beträge umfassen.
Beiträge der Mitgliedstaaten werden in Form unwiderruflicher, nicht an Auflagen geknüpfter und unmittelbar abrufbarer Garantien im Rahmen einer mit der…
Die Mitgliedstaaten können der Kommission oder der EIB auf eigene Initiative freiwillige Beiträge nach Artikel 1 Absatz 9 des Internen Abkommens zukommen…
Der Finanzbeitrag der Union sollte an die förmlichen Zusagen der teilnehmenden Länder hinsichtlich der Finanzierungsbeiträge zur PRIMA und an die Erfüllung und…
Die Kommission schließt mit jedem beitragenden Mitgliedstaat eine Vereinbarung über in Absatz 2 genannte unwiderrufliche, nicht an Auflagen geknüpfte und…
Die Kommission sollte intensive Konsultationen mit dem betroffenen Mitgliedstaat führen, damit ein Einverständnis über die Aufteilung der finanziellen…
Um den Einsatz der Fonds zu vereinfachen und das Fehlerrisiko zu minimieren, ist es zweckmäßig, sowohl die Formen von Unionsbeiträgen an die Mitgliedstaaten als…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.