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Für jedes Haushaltsjahr — das dem Kalenderjahr entspricht — wird ein Voranschlag aller Einnahmen und Ausgaben der Agentur erstellt und im Haushaltsplan der Agentur ausgewiesen.
Der Haushalt der Agentur muss in Bezug auf Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen sein.
Unbeschadet anderer Ressourcen setzen sich die Einnahmen der Agentur zusammen aus
einem in den Gesamthaushaltsplan der Union eingestellten Beitrag der Union und Finanzhilfen von Einrichtungen der Union;
eventuellen Beiträgen von Drittländern, die gemäß Artikel 23 an den Arbeiten der Agentur beteiligt sind;
Entgelten für Infrastruktur, Veröffentlichungen, Schulungsmaßnahmen oder sonstige in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallende Dienste, die von der Agentur erbracht werden;
allen freiwilligen Finanzbeiträgen von Mitgliedstaaten, Drittländern oder anderen Einrichtungen, sofern diese Beiträge transparent und im Haushaltsplan eindeutig ausgewiesen sind und die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Agentur nicht beeinträchtigen.
Die Ausgaben der Agentur umfassen die Bezüge des Personals, die Verwaltungs- und Infrastrukturausgaben und die Betriebskosten.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.