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Die Garantien der Mitgliedstaaten sollten unwiderruflich, nicht an Auflagen geknüpft und unmittelbar abrufbar sein. Diese Garantien sollten sicherstellen, dass die Union in der Lage ist, die an Kapitalmärkten oder bei Finanzinstituten aufgenommenen Mittel zurückzuzahlen. Ab dem Tag des Beginns der Anwendung einer Änderung der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 oder ihrer Nachfolgeverordnung, in der eine Garantie für die Darlehen des Instruments im Rahmen des Unionshaushalts über die Obergrenzen des MFR hinaus und bis zu den Obergrenzen gemäß Artikel 3 Absätze 1 und 2 des Beschlusses (EU, Euratom) 2020/2053 vorgesehen ist, sollten die Garantien nicht mehr abrufbar sein. Die Garantien sollten dann abgerufen werden, wenn die Union für die Darlehen im Rahmen des Instruments keine fristgerechte Zahlung von der Ukraine erhält, insbesondere wenn der Zahlungsplan aus irgendeinem Grund geändert wurde, sowie bei erwarteten und unerwarteten Nichtzahlungen.
sichergestellt wird, dass die Garantie ab dem Tag des Beginns der Anwendung einer Änderung der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 oder ihrer…
nach denen die Abrufe von Garantien sicherstellen, dass die Union in der Lage ist, die Mittel zurückzuzahlen, die gemäß Artikel 1 Absatz 2 an den Kapitalmärkten…
Die von den Mitgliedstaaten gewährten Garantien sollten die im Rahmen des vorliegenden Beschlusses und des Beschlusses (EU) 2022/1201 gewährten…
Die von den Mitgliedstaaten bereitgestellten Garantien sollten die Unterstützung im Rahmen des Instruments in Form von Darlehen in Höhe von bis zu 18 000 000…
Der COVID‐19‐Ausbruch hat die Wirtschaftssysteme der Mitgliedstaaten massiv erschüttert. Er erfordert daher kollektive Beiträge durch Mitgliedstaaten in Form…
Bevor die Kommission die von den Mitgliedstaaten bereitgestellten Garantien abruft, wird von ihr nach eigenem Ermessen und in ihrer Verantwortung als…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.