Erwägungsgrund 6 32022R2463
Der seit dem 24. Februar 2022 geführte unprovozierte und ungerechtfertigte Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat dazu geführt, dass die Ukraine ihren Zugang zu den Finanzmärkten verloren hat und die öffentlichen Einnahmen drastisch gesunken sind, während bei den durch die humanitäre Lage bedingten und zur Aufrechterhaltung der staatlichen Dienste erforderlichen öffentlichen Ausgaben ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen ist. In dieser ausgesprochen unsicheren und instabilen Lage deuten die besten Finanzierungsbedarfschätzungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) vom Sommer 2022 auf eine außerordentliche Finanzierungslücke von rund 39 Mrd. USD im Jahr 2022 hin, die dank der internationalen Hilfe in etwa zur Hälfte geschlossen werden könnte. Die rasche Bereitstellung der Makrofinanzhilfe der Union für die Ukraine im Rahmen des Beschlusses (EU) 2022/1628 wurde angesichts der außergewöhnlichen Umstände als angemessene kurzfristige Reaktion auf die erheblichen Risiken für die Makrofinanzstabilität des Landes angesehen. Der im Rahmen dieses Beschlusses gewährte weitere Betrag von bis zu 5 Mrd. EUR an außerordentlicher Makrofinanzhilfe sollte die makrofinanzielle Stabilisierung der Ukraine unterstützen, die unmittelbare Widerstandsfähigkeit des Landes stärken, seine Fähigkeit zum Wiederaufbau erhalten und so zur Tragfähigkeit des öffentlichen Schuldenstandes der Ukraine und zur Fähigkeit des Landes, seinen finanziellen Verpflichtungen letztlich nachkommen zu können, beitragen.