Gesetze
Gesetz wird geladen …
Im Zeitraum 2014–2020 genehmigte die Kommission in Anwendung der Rahmenregelung von 2014 52 Beihilferegelungen zum Ausgleich von Schäden, die im Agrarsektor durch geschützte Tiere verursacht wurden. Schäden, die durch geschützte Tiere verursacht werden, erfordern ein sofortiges Tätigwerden der Bewilligungsbehörden, um die Produktionsmittel und die wirtschaftliche Tätigkeit so schnell wie möglich wiederherzustellen, damit die betroffenen Unternehmen ihre Geschäftstätigkeit fortsetzen können und so die Entwicklung der Wirtschaftstätigkeit sichergestellt wird. Die Erfahrung der Kommission zeigt, dass diese Beihilfen aufgrund ihres Entschädigungscharakters und des Vorhandenseins eindeutiger Kriterien für die Vereinbarkeit mit dem Binnenmarkt typischerweise keine nennenswerten Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt verursachen. Daher ist es angezeigt, diese Beihilfen von der Anmeldepflicht für staatliche Beihilfen freizustellen.
Im Zeitraum 2014–2020 genehmigte die Kommission in Anwendung der Rahmenregelung von 2014 21 Beihilferegelungen für Tierwohlverpflichtungen unter der…
Im Zeitraum 2014–2020 genehmigte die Kommission in Anwendung der Rahmenregelung von 2014 vier Beihilferegelungen für die Erhaltung genetischer Ressourcen in der…
Die Kommission hat die Artikel 107 und 108 AEUV in zahlreichen Fällen auf forstwirtschaftliche Unternehmen angewandt, insbesondere in Anwendung der…
Gemäß der Verordnung (EU) 2015/1588 kann die Kommission bestimmte Gruppen von Beihilfen mittels Verordnungen für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklären, wenn…
Die Kommission hat die Artikel 107 und 108 AEUV in zahlreichen Fällen auf Beihilfen für Basisdienstleistungen und Infrastruktur in ländlichen Gebieten sowie auf…
Was staatliche Beihilfen zur Bewältigung der Folgen von Naturkatastrophen und staatliche Beihilfen für den Fischereisektor zur Bewältigung der Folgen bestimmter…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.