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Im Geiste der Solidarität mit der Ukraine gestattet der Beschluss (GASP) 2022/2478 es Ungarn, der Slowakei und Bulgarien dennoch, bestimmte raffinierte Erdölerzeugnisse aus russischem Rohöl, die auf der Grundlage der betreffenden Ausnahmeregelungen eingeführt wurden, in die Ukraine auszuführen, auch durch Durchfuhr durch andere Mitgliedstaaten, wenn erforderlich.
Der Beschluss 2014/512/GASP enthält ein Verbot der Einfuhr von Rohöl aus Russland über Pipelines oder auf dem Seeweg. Der Beschluss 2014/512/GASP sieht auch…
Beschluss (GASP) 2022/2478 gestattet Bulgarien, bestimmte raffinierte Erdölerzeugnisse aus russischem Rohöl, das auf der Grundlage der betreffenden…
Der Beschluss (GASP) 2022/884 enthält auch ein Verbot, Rohöl und bestimmte Erdölerzeugnisse, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt…
In Absatz 8 werden folgende Unterabsätze angefügt: „Abweichend von dem Verbot gemäß Unterabsatz 3 können die zuständigen Behörden Ungarns und der Slowakei ab…
Der Beschluss (GASP) 2022/884 des Rates und die Verordnung (EU) 2022/879 des Rates sehen vor, dass die Mitgliedstaaten alle erforderlichen Maßnahmen treffen…
An Absatz 8 werden folgende Unterabsätze angefügt: „Abweichend von dem Verbot gemäß Absatz 8 Unterabsatz 3 können die zuständigen Behörden Ungarns und der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.