Erwägungsgrund 3 32022R2475
Um eine einheitliche Anwendung der Bestimmungen über das Einfrieren von Vermögenswerten zu gewährleisten, sollte klargestellt werden, dass sich der Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission auf Informationen über alle Genehmigungen erstreckt, die im Rahmen der in der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 vorgesehenen Ausnahmen erteilt werden.