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Die Kommission sollte dem Europäischen Parlament und dem Rat vor Ablauf der Ausnahmeregelungen einen Bericht über die Anwendung der allgemeinen Vorschriften über den Zugang zu Gewässern gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 vorlegen. Dieser Bericht sollte bis zum 30. Juni 2031 vorgelegt werden.
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 1. Juli 2013 einen Bericht über die Anwendung dieser Richtlinie vor.
Bis zum 30. Juni 2014 legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Anwendung und Wirkungen dieser Verordnung vor. Diesem…
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat spätestens am 30. April 2008 einen Bericht über die Anwendung dieser Bestimmung im Hinblick auf einen…
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat spätestens am 12. Juni 2011 einen umfassenden Bericht über die Anwendung dieser Richtlinie,…
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 25. Juni 2009 einen Bericht über die Anwendung und Wirksamkeit dieser Richtlinie vor. Um…
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 5. April 2012 einen Bericht über die Anwendung dieser Verordnung vor. Dem Bericht wird,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.