Erwägungsgrund 6 32022R2496
Grundsätzlich und vorbehaltlich außergewöhnlicher Entwicklungen sollte diese Garantie aus dem Unionshaushalt, wie in der Verordnung (EU) 2022/2463 festgelegt, eine kurzfristige finanzielle Hilfe bis zu einem Höchstbetrag von 18000000000 EUR abdecken, und die Verwendung der Makrofinanzhilfe während des Jahres 2024 sollte, wie in jener Verordnung festgelegt, auf Auszahlungen im ersten Quartal des Jahres begrenzt sein.