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Darüber hinaus kann die freiwillige Verwendung von Standardvertragsklauseln, die von staatlichen Behörden oder von Organen der Union entwickelt wurden, insbesondere die Verwendung von der Kommission für Cloud-Computing Dienste entwickelten Vertragsklauseln den Finanzunternehmen und IKT-Drittdienstleistern eine zusätzliche Rückversicherung bieten, indem sie die Rechtssicherheit in Bezug auf die Nutzung von Cloud-Computing-Diensten im Finanzsektor in voller Übereinstimmung mit den Anforderungen und Erwartungen des Finanzdienstleistungsrechts der Union erhöht. Die Erarbeitung von Standardvertragsklauseln baut auf Maßnahmen auf, die bereits im FinTech-Aktionsplan von 2018 vorgesehen waren, in dem die Absicht der Kommission angekündigt wurde, die Entwicklung von Standardvertragsklauseln für die Auslagerung von Cloud-Computing-Dienstleistungen durch Finanzunternehmen zu fördern und zu erleichtern, wobei auf den sektorübergreifenden Anstrengungen der Cloud-Interessenträger aufgebaut wird, die die Kommission unter Beteiligung des Finanzsektors unterstützt hat.
Bei der Aushandlung vertraglicher Vereinbarungen erwägen Finanzunternehmen und IKT-Drittdienstleister die Verwendung von Standardvertragsklauseln, die von…
Um die Interoperabilität und den Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten zu erleichtern, sollten Nutzer und Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten die…
Um Unternehmen bei der Ausarbeitung und Aushandlung von Verträgen zu unterstützen, sollte die Kommission unverbindliche Mustervertragsklauseln für Verträge über…
Finanzunternehmen sollten ermutigt werden, Informationen und Erkenntnisse zu Cyberbedrohungen untereinander auszutauschen und ihre individuellen Kenntnisse und…
Die dem Verantwortlichen oder dem Auftragsverarbeiter offenstehende Möglichkeit, auf die von der Kommission oder dem Europäischen Datenschutzbeauftragten…
Da das einheitliche Regelwerk nicht mit einem umfassenden Rahmen für IKT oder operationelle Risiken einhergeht, ist eine weitere Harmonisierung der wichtigsten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.