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Um die mehrschichtige institutionelle Architektur im Bereich der Finanzdienstleistungen zu nutzen, sollte der Gemeinsame Ausschuss der ESA im Einklang mit seinen Aufgaben im Bereich Cybersicherheit weiterhin die sektorübergreifende Gesamtkoordinierung für alle Fragen im Zusammenhang mit IKT-Risiken gewährleisten. Er sollte dabei durch einen neuen Unterausschuss (Überwachungsforum) unterstützt werden, der sowohl Einzelentscheidungen, die sich an kritische IKT-Drittdienstleister richten, als auch die Herausgabe gemeinsamer Empfehlungen, insbesondere in Bezug auf das Benchmarking der Überwachungsprogramme kritischer IKT-Drittdienstleister und zur Ermittlung bewährter Verfahren zur Bewältigung von Problemen im Zusammenhang mit IKT-Konzentrationsrisiken, vorbereitet.
Die ESA nehmen über den Gemeinsamen Ausschuss und auf Empfehlung des gemäß Artikel 32 Absatz 1 eingerichteten Überwachungsforums folgende Aufgaben wahr:
Der Gemeinsame Ausschuss richtet gemäß Artikel 57 Absatz 1 der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 das Überwachungsforum…
Die ESA arbeiten über den Gemeinsamen Ausschuss Entwürfe technischer Regulierungsstandards aus, um Folgendes festzulegen:
Federführende Überwachungsbehörden sollten mit den erforderlichen Befugnissen ausgestattet werden, Untersuchungen sowie Inspektionen vor Ort und von außerhalb…
Um sicherzustellen, dass kritische IKT-Drittdienstleister auf Unionsebene angemessen und wirksam überwacht werden, könnte nach dieser Verordnung jede der drei…
Um die speziellen Qualifikationen, die technischen Kompetenzen und das Fachwissen des auf operationelle und IKT-Risiken spezialisierten Personals innerhalb der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.