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Die Ausübung der Überwachung sollte sich an drei Handlungsgrundsätzen orientieren, um Folgendes sicherzustellen: a) eine enge Koordinierung zwischen den ESA bei ihren Aufgaben als federführende Überwachungsbehörde mithilfe eines gemeinsamen Überwachungsnetzes (JON — Joint Oversight Network), b) die Kohärenz mit dem durch die Richtlinie (EU) 2022/2555 geschaffenen Rahmen (über eine freiwillige Konsultation der Einrichtungen, die in den Geltungsbereich der genannten Richtlinie fallen, um Doppelarbeit bei an kritische IKT-Drittdienstleister gerichteten Maßnahmen zu vermeiden) und c) eine Sorgfaltspflicht, wonach das potenzielle Risiko einer Störung der von kritischen IKT-Drittdienstleistern bereitgestellten Dienste für Kunden, bei denen es sich um nicht in den Geltungsbereich dieser Verordnung fallende Unternehmen handelt, zu minimieren ist.
Um einen kohärenten Ansatz bei den Überwachungstätigkeiten sicherzustellen und um koordinierte allgemeine Überwachungsstrategien und kohärente operative Ansätze…
die Kriterien für die Festlegung der Zusammensetzung des gemeinsamen Untersuchungsteams, bei der eine ausgewogene Beteiligung der Mitarbeiter der ESA und der…
Sie sorgt für eine regelmäßige Abstimmung innerhalb des JON und bemüht sich gegebenenfalls insbesondere um kohärente Herangehensweisen für die Überwachung…
Um die speziellen Qualifikationen, die technischen Kompetenzen und das Fachwissen des auf operationelle und IKT-Risiken spezialisierten Personals innerhalb der…
Um sicherzustellen, dass kritische IKT-Drittdienstleister auf Unionsebene angemessen und wirksam überwacht werden, könnte nach dieser Verordnung jede der drei…
Um auf internationaler Ebene die Konvergenz in Bezug auf bewährte Verfahren zu fördern, die für die Überprüfung und Überwachung des Managements von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.