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Um auf internationaler Ebene die Konvergenz in Bezug auf bewährte Verfahren zu fördern, die für die Überprüfung und Überwachung des Managements von IKT-Drittdienstleistern ausgehender digitaler Risiken zu nutzen sind, sollten die ESA aufgefordert werden, Kooperationsvereinbarungen mit den zuständigen Aufsichts- und Regulierungsbehörden in Drittländern zu schließen.
Die ESA arbeiten über den Gemeinsamen Ausschuss Entwürfe technischer Regulierungsstandards aus, um Folgendes festzulegen:
Unbeschadet des Artikels 36 können die EBA, die ESMA und die EIOPA im Einklang mit Artikel 33 der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1095/2010 bzw. (EU)…
Die Verordnungen zur Errichtung der ESA sehen vor, dass die ESA Kontakte zu Aufsichtsbehörden aus Drittländern knüpfen und bei der Ausarbeitung von Beschlüssen…
Um die speziellen Qualifikationen, die technischen Kompetenzen und das Fachwissen des auf operationelle und IKT-Risiken spezialisierten Personals innerhalb der…
Um die mehrschichtige institutionelle Architektur im Bereich der Finanzdienstleistungen zu nutzen, sollte der Gemeinsame Ausschuss der ESA im Einklang mit…
Für geordnete und gut funktionierende internationale Finanzmärkte müssen von der Kommission angenommene Beschlüsse über die Gleichwertigkeit von Systemen in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.