Art. 34 Abs. 1 32022R2560Verhältnis zwischen Verfahren
Eine finanzielle Zuwendung, die im Zusammenhang mit einem Zusammenschluss nach Artikel 21 oder einem öffentlichen Vergabeverfahren nach Artikel 29 angemeldet…
Erwägungsgrund 77 32022R2560Gilt für einen Zusammenschluss die Anmeldepflicht nach dieser Verordnung, sollten die finanziellen Zuwendungen, die gleich welchem der an dem Zusammenschluss…
Art. 53 Abs. 2 32022R2560Übergangsbestimmungen
Abweichend von Absatz 1 gilt diese Verordnung für drittstaatliche finanzielle Zuwendungen, die in den drei Jahren vor dem 13. Juli 2023 gewährt wurden, wenn die…
Art. 8 Abs. 1 32022R2473VERORDNUNG (EU) 2022/2473 DER KOMMISSION vom 14. Dezember 2022 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen zugunsten von in der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur tätigen Unternehmen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Bei der Prüfung, ob die Anmeldeschwellen gemäß Artikel 3 und die Beihilfehöchstintensitäten gemäß Kapitel III eingehalten sind, wird der Gesamtbetrag der…
Art. 3 Abs. 2 32022R2560Vorliegen einer drittstaatlichen Subvention
Für die Zwecke dieser Verordnung umfasst der Begriff „finanzielle Zuwendung“ unter anderem Eine finanzielle Zuwendung eines Drittstaats umfasst eine finanzielle…