Erwägungsgrund 22 32022R2560
Wenn die Kommission eine drittstaatliche Subvention von Amts wegen prüft, sollte sie befugt sein, einem Unternehmen gegenüber Abhilfemaßnahmen aufzuerlegen, um eine durch die drittstaatliche Subvention verursachte Verzerrung auf dem Binnenmarkt zu beseitigen. Die Abhilfemaßnahmen sollten strukturelle und nichtstrukturelle Maßnahmen sowie die Rückzahlung der drittstaatlichen Subvention umfassen; sie sollten geeignet sein, die betreffende Verzerrung zu beseitigen, und verhältnismäßig sein. Bei der Prüfung alternativer Abhilfemaßnahmen, die jeweils die Verzerrung vollständig und wirksam beseitigen würden, sollte die Kommission diejenige Abhilfemaßnahme wählen, die für das untersuchte Unternehmen die geringste Belastung darstellt.