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Die Union verfügt bislang nicht über Instrumente, um durch drittstaatliche Subventionen verursachte Verzerrungen anzugehen. Die Kommission kann auf der Grundlage handelspolitischer Schutzinstrumente tätig werden, wenn subventionierte Waren in die Union eingeführt werden, nicht aber in Fällen, in denen drittstaatliche Subventionen in Form subventionierter Investitionen gewährt werden oder in denen es um Dienstleistungen bzw. Finanzströme geht. Gemäß dem WTO-Übereinkommen über Subventionen und Ausgleichsmaßnahmen hat die Union bei bestimmten von WTO-Mitgliedern gewährten drittstaatlichen Subventionen, die auf Waren beschränkt sind, die Möglichkeit, ein zwischenstaatliches Streitschlichtungsverfahren einzuleiten.
Es ist daher notwendig, die bestehenden Unionsinstrumente durch ein neues Instrument zu ergänzen, mit dem durch drittstaatliche Subventionen verursachte…
Die Kommission sollte befugt sein, jegliche Informationen über drittstaatliche Subventionen von Amts wegen zu prüfen. Die Mitgliedstaaten sowie jede natürliche…
Wenn die Kommission das Vorliegen wiederholter den Binnenmarkt verzerrender drittstaatlicher Subventionen vermutet oder wenn bei mehreren Durchsetzungsmaßnahmen…
Sobald das Vorliegen einer drittstaatlichen Subvention festgestellt wurde, sollte die Kommission im Einzelfall prüfen, ob diese den Binnenmarkt verzerrt. Im…
Um Informationen über drittstaatliche Subventionen einzuholen, sollte die Kommission über die Möglichkeit verfügen, Untersuchungen für bestimmte…
Aufgrund des bei zahlreichen drittstaatlichen Subventionen bestehenden Mangels an Transparenz und der Komplexität der wirtschaftlichen Gegebenheiten kann es…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.