Erwägungsgrund 5 32022R2560
Die Union verfügt bislang nicht über Instrumente, um durch drittstaatliche Subventionen verursachte Verzerrungen anzugehen. Die Kommission kann auf der Grundlage handelspolitischer Schutzinstrumente tätig werden, wenn subventionierte Waren in die Union eingeführt werden, nicht aber in Fällen, in denen drittstaatliche Subventionen in Form subventionierter Investitionen gewährt werden oder in denen es um Dienstleistungen bzw. Finanzströme geht. Gemäß dem WTO-Übereinkommen über Subventionen und Ausgleichsmaßnahmen hat die Union bei bestimmten von WTO-Mitgliedern gewährten drittstaatlichen Subventionen, die auf Waren beschränkt sind, die Möglichkeit, ein zwischenstaatliches Streitschlichtungsverfahren einzuleiten.