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Die Unternehmen, die Gegenstand einer Prüfung nach dieser Verordnung sind, sollten Gelegenheit erhalten, zu den Gründen, aus denen die Kommission einen Beschluss zu erlassen beabsichtigt, Stellung zu nehmen, und daher Recht auf Einsicht in die Akten haben. Die Verteidigungsrechte der Unternehmen, die Gegenstand einer Prüfung sind, sind zu wahren, doch müssen auch Geschäftsgeheimnisse geschützt werden.
Um von seinem Recht nach Absatz 1 Gebrauch machen zu können, hat das Unternehmen, das Gegenstand der Prüfung ist, das Recht auf Einsicht in die Akten der…
Die Verteidigungsrechte des betreffenden Unternehmens werden während des Verfahrens in vollem Umfang gewahrt. Das betreffende Unternehmen hat vorbehaltlich des…
Die Verteidigungsrechte der Personen, die Gegenstand der Untersuchungen sind, müssen während des Verfahrens in vollem Umfang gewahrt werden. Sie haben…
Die Kommission stützt ihre Entscheidungen nur auf die Einwände, zu denen die Betroffenen Stellung nehmen konnten. Das Recht der Betroffenen auf Verteidigung…
Die Verteidigungsrechte der betroffenen Personen müssen während des Verfahrens in vollem Umfang gewahrt werden. Die Personen haben Recht auf Einsicht in die…
Im Rahmen von Verfahren nach dieser Verordnung sollte dem betroffenen Unternehmen das Recht eingeräumt werden, von der Kommission gehört zu werden, und die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.