Erwägungsgrund 3 32022R2584
Im zweiten Protokoll zum Abkommen sind für einen Zeitraum von vier Jahren die Fangmöglichkeiten für Unionsschiffe in den mauritischen Gewässern und die von der Union gewährte finanzielle Gegenleistung festgelegt. Die Geltungsdauer dieses Protokolls endete am 7. Dezember 2021.