Erwägungsgrund 7 32022R2584
Am 8. November 2022 hat der Rat den Beschluss (EU) 2022/2585 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Protokolls vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt erlassen.
Am 8. November 2022 hat der Rat den Beschluss (EU) 2022/2585 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Protokolls vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt erlassen.